Datenschutzerklärung für Websites der ÖGB Vermögensverwaltungsgesellschaft m. b. H.

Diese Datenschutzerklärung gilt für alle Websites, die von der ÖGB Vermögensverwaltungsgesellschaft m. b. H. – ÖVV betrieben werden. Verantwortlicher in datenschutzrechtlicher Sicht für die in und über diese Websites gesammelten personenbezogenen Daten ist die ÖVV.

Welche Daten wir über Sie verarbeiten:

In Verbindung mit Ihrem Besuch unserer Websites werden folgende Daten erhoben: Datum und Uhrzeit des Aufrufs der Seite, IP-Adresse, Name und Version des Web-Browsers, die Website (URL), von der Sie auf unsere Seite gekommen sind, jene Informationen, die Sie uns selbst, etwa durch Ausfüllen eines Web-Formulars, zur Verfügung stellen und bestimmte Cookie-Informationen.

Ein Cookie ist eine kleine elektronische Datei, die durch den Besuch auf unserer Website auf Ihrem Endgerät (Computer, Tablet, Mobiltelefon) gespeichert wird. Ein Cookie dient dazu, zusätzliche Funktionen der Website zu ermöglichen, die Navigation auf der Seite zu erleichtern, oder die von Ihnen vorgenommenen Einstellungen wiederherzustellen, wenn Sie die Seite neuerlich besuchen.

Die meisten Cookies auf unseren Websites sind Session-Cookies, die automatisch wieder gelöscht werden, wenn Sie die Seite verlassen, andere Cookies bleiben dauerhaft auf Ihrem Endgerät gespeichert, können von Ihnen selbst aber in den Einstellungen Ihres Browsers jederzeit gelöscht werden.

Zwecke der Datenverarbeitung:

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten,

  • um Ihnen unsere Websites zur Verfügung stellen zu können und diese Seiten laufend zu verbessern;
  • um Nutzungsstatistiken unserer Seiten erstellen zu können;
  • um Angriffen auf unsere Seiten vorzubeugen oder diese abwehren zu können;
  • sofern wir Sie zur Eingabe Ihrer Daten einladen, zu dem Zweck, der in dem jeweiligen Webformular angegeben ist; ist kein Zweck angegeben, um Ihre Anfragen beantworten zu können.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Wir verarbeiten diese Daten, um unseren Verpflichtungen gegenüber Ihnen als Kunde bzw. Interessent nachzukommen, zur Erfüllung sonstiger Vereinbarungen mit Ihnen und zur Erreichung unseres überwiegenden berechtigten Interesses (Erfüllung der oben beschriebenen Zwecke).

Übermittlung der Daten an Dritte:

Wir übermitteln Ihre personenbezogene Daten an unsere IT-Dienstleister, mit denen wir verbindliche Auftragsdatenverarbeitervereinbarungen gem. Art. 28 DSGVO abgeschlossen haben

Dauer der Speicherung:

Wir werden Ihre Daten über Ihre Besuche auf unseren Websites nicht länger als sechs Monate speichern. Eine längere Speicherung erfolgt nur auf Grund gesetzlicher Regelungen.

Ihre Rechte als Betroffene/r:

Sie haben uns gegenüber im Zusammenhang mit der Verarbeitung der oben genannten Daten die Rechte auf (i) Auskunft über und Erhalt einer Kopie der gespeicherten Daten, (ii) Berichtigung, Ergänzung oder Löschung Ihrer Daten, sofern diese falsch gespeichert wurden oder nicht (mehr) rechtskonform verarbeitet werden, (iii) Einschränkung der weiteren Verarbeitung, (iv) unter bestimmten Umständen einer weiteren Verarbeitung zu widersprechen oder eine erteilte Einwilligung zu widerrufen, (v) Auskunft über Empfänger Ihrer Daten zu verlangen, und (vi) eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at) einzubringen.

So erreichen Sie uns:

ÖGB Vermögensverwaltungsgesellschaft m. b. H. – ÖVV, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1. Telefonische und elektronische Kontaktdaten finden Sie auf den jeweiligen Websites.
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutzbeauftragter@oegb.at.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) Seminar- und Veranstaltungszentrum CATAMARAN (Externe Vermietung)

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Vertragsverhältnisse zwischen der ÖGB-Vermögensverwaltungs GmbH (im Folgenden kurz ÖVV genannt) und dem Vertragspartner anzuwenden, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.

1. BENÜTZUNG

Die Räume und Flächen werden entsprechend den getroffenen Vereinbarungen zur Verfü­gung gestellt. Sie dürfen nur gemäß den getroffenen Vereinbarungen vom dazu Berechtigten und nur zur vereinbarten Zeit sowie ausschließlich zum vereinbarten Zweck verwendet wer­den. Die Benützung erfolgt unter ausschließlicher Verantwortlichkeit des Vertragspartners.
Im Seminar- und Veranstaltungszentrum CATAMARAN besteht Rauchverbot!
Die Hausordnung ist einzuhalten.

2. RESERVIERUNG

Die Reservierung bzw. Vermietung von Räumlichkeiten der ÖVV hat schriftlich unter Ver­wendung eines vom Veranstaltungsmanagement aufgelegten Formulars bzw. über das interne Reservierungssystem zu erfolgen. Auch alle anderen mit der Vermietung zusam­menhängende Vereinbarungen über besondere Anforderungen an den Veranstalter, Kos­tentragung usw. sind schriftlich zu treffen.
Die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten erfolgt ausschließlich in der Reihenfolge der eingelangten Reservierungen.

3. BENÜTZUNGSZEITEN

Die Benützungszeiten der Seminar- und Veranstaltungsräumlichkeiten sind:
Montag bis Donnerstag, 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Freitag, 08:00 bis 18:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertags nach Vereinbarung
Gemietete Räumlichkeiten stehen dem Vertragspartner nur während der vereinbarten Zeit zur Verfügung, eine darüber hinausgehende Nutzung ist gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

4. LEISTUNGEN DER ÖVV, ENTGELT

Die von der ÖVV zu erbringende Leistung ist im jeweils im Vertragszeitpunkt gültigen „Tarif“ näher präzisiert. Vorbehaltlich der Index-Anpassung (VPI 2005 = 100) per 01. Jänner jedes Jahres.
Alle Saalmietpreise beinhalten folgende Leistungen:

  • eine einmalig gewünschte Bestuhlungsvariante (Die Bestuhlung muss mind. 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn festgelegt werden.)
  • eine einmalige tägliche Reinigung vor Beginn der Veranstaltung
  • Standardbeleuchtung und Standardtechnik
  • Heizung und Belüftung

Bei einem Entgelt von mehr als € 15.000,– hat der Mieter die Vergebührungskosten zu entrichten.

Für Auf- und Abbautage werden 50% des Miettarifes verrechnet.
Eine Blockzeit von mehr als 4 Stunden gilt als ganzer Tag. Als halber Tag gilt eine Blockzeit bis maximal 4 Stunden.
Der Halbtages-Tarif kann nur am ersten und letzten Tag einer mehrtägigen Veranstaltung bzw. für Halbtags-Veranstaltungen zur Anwendung kommen.
Wird bei einer Halbtagesmiete der Raum länger als 4 Stunden benutzt, tritt automatisch der Ganztagestarif zur in Kraft.
Sonstige Kosten, wie z.B. für zusätzliche technische Ausstattung, Personalkosten außerhalb der normalen Benützungszeiten oder Verpflegungs- und Bewirtungskosten, sind vom Vertragspartner selbst zu tragen.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen USt, derzeit 20 %.
Rechnungen sind – sofern sie nicht einen anderen Fälligstellungstermin enthalten – innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 4 Prozent-Punkten über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank verrechnet.

6. BESTELLERHAFTUNG

Sofern der Besteller der Leistung der ÖVV nicht mit dem von ihm genannten Vertragspartner ident ist, übernimmt der Besteller zur ungeteilten Hand mit dem von ihm genannten Vertragspartner die Haftung als Mitschuldner für alle Ansprüche der ÖVV aus dieser Bestel­lung und verpflichtet sich, die Forderungen der ÖVV über Aufforderung aus eigenem zu erfüllen.
Diese Verpflichtung besteht auch für den Fall, dass der Besteller nicht berechtigt war, für den Vertragspartner Verträge abzuschließen.

7. BEISTELLUNG VON ERSATZRÄUMLICHKEITEN

Die ÖVV kann dem Vertragspartner eine adäquate Ersatzräumlichkeit (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, insbesondere wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind) oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen bzw. Ereignisse diesen Schritt bedingen.
Allfällige Mehraufwendungen für die Ersatzräumlichkeiten werden von der ÖVV getragen.

8.  GETRÄNKE UND VERPFLEGUNG

Falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde, werden die Getränke bzw. die Verpflegung vom ansässigen Caterer der Liegenschaft gemäß dem tatsächlichen Verbrauch bzw. der erfolgten Bestellung direkt vom Caterer in Rechnung gestellt.

9. EINBRINGEN VON GEGENSTÄNDEN

Sachen, welcher Art auch immer, dürfen nur nach vorheriger Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern eingebracht werden. Über die Zeit und Art der Anlieferung sowie einer all­fälligen Lagerung ist das Einvernehmen herzustellen.

10.  TECHNIKARBEITEN

Sind für Veranstaltungen technische Arbeiten von Fremdfirmen erforderlich, so werden die entstehenden Kosten dem Veranstalter zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet. Falls die Fremdfirma direkt vom Vertragspartner beauftragt wird, darf die Fremdfirma nur mit Genehmigung der ÖVV arbeiten bzw. Änderungen am ÖVV-Eigentum vornehmen.

11.  ABGABEN UND GEBÜHREN

Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist für die Anmeldung und das Abführen aller Abgaben und Gebühren (insbesondere auch die Anmeldung bei der AKM) der Vertragspartner ver­antwortlich. Sollte die ÖVV direkt für solche Zahlungen in Anspruch genommen werden, hat sie der Vertragspartner schad- und klaglos zu halten.

12.  STORNOBEDINGUNGEN

Der Vertragspartner kann vom Vertrag durch einseitige schriftliche Erklärung zu den nachfolgenden Stornobedingungen zurücktreten:

  • bei Einlangen der Stornoerklärung bei der ÖVV bis zum 30.Tag vor jenem Tag, an dem die erste Leistung zu erbringen gewesen wäre 0 %
  • bei Einlangen der Stornoerklärung bei der ÖVV vom 29.Tag bis zum 8.Tag vor jenem Tag, an dem die erste Leistung zu erbringen gewesen wäre 30 %
  • bei Einlangen der Stornoerklärung bei der ÖVV vom 7. bis zum 3.Tag vor jenem Tag, an dem die erste Leistung zu erbringen gewesen wäre 50 %
  • bei Einlangen der Stornoerklärung bei der ÖVV nach dem 3.Tag vor jenem Tag, an dem die erste Leistung zu erbringen gewesen wäre 100 % jeweils der bestellten Leistungen.

13.  RÜCKTRITT DURCH DIE ÖVV

Die ÖVV ist, unbeschadet ihres Entgeltanspruches, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn

  • der Vertragspartner mit seinen finanziellen Verpflichtungen, auch aus früheren Verträgen, in Verzug ist,
  • allenfalls notwendige behördliche Genehmigungen nicht vorgelegt werden bzw. nicht vorliegen oder wenn die Behörde die Veranstaltung verbietet,
  • der ÖVV bekannt wird, dass die geplante Veranstaltung den Vereinbarungen wider­spricht, gegen bestehende rechtliche Bestimmungen verstößt oder eine Störung der öffentlichen Ruhe, Ordnung oder Sicherheit zu befürchten ist,
  • der reibungslose Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Bürogebäudes gefährdet sind,
  • im Falle höherer Gewalt.

Dem Vertragspartner erwachsen in solchen Fällen keine wie immer gearteten Ansprüche gegenüber der ÖVV.
Bei gerechtfertigtem Rücktritt kommen die Stornobedingungen analog zur Anwendung.

14. ANWESENHEITSPFLICHT, ZUTRITTSRECHT

Der Vertragspartner hat während der Dauer der Benützung dafür zu sorgen, dass er selbst oder ein Bevollmächtigter anwesend und erreichbar ist.
Amtlichen Kontrollorganen, Behördenvertretern sowie Mitarbeitern und Vertretern der ÖVV ist der Zutritt zu den vertragsgegenständlichen Räumen stets zu ermöglichen.

15. Behördliche Vorgaben – Wiener Veranstaltungsgesetz – die durch den Veranstalter einzuhalten sind:

    • Zur Gewährleistung eines reibungslosen und sicheren Ablaufs der Veranstaltung sind, in ausreichender Anzahl, jedoch mindestens zwei Personen, als Ordner abzustellen, diese sind durch ihre Kleidung oder durch eine besondere Kennzeichnung (z.B. Ansteckschild) als Ordnungskräfte auszuweisen.
      Der Veranstalter oder eine von ihm beauftragte Person hat diese, nachweislich spätestens vor Veranstaltungsbeginn, über die ihnen beauftragten Aufgaben in Kenntnis zu setzen und diese entsprechend einzuschulen.
      Bei Anwesenheit von Rollstuhlfahrern ist ein weiterer Ordner bereit zu halten, der Rollstuhlfahrern Hilfestellung, insbesondere beim Verlassen des Gebäudes, leistet.
    • Die Verwendung von pyrotechnischen Artikeln und offenem Feuer ist ohne gesonderte Genehmigung der MA 36V verboten.
    • Durch geeignete Maßnahmen sind Stromversorgungskabel, Versorgungsleitungen und dgl. so zu verlegen, dass durch sie keine Stolpergefahr für Personen besteht.
    • Durch geeignete Maßnahmen ist Vorsorge zu treffen, dass durch Dreibeine, Stützen, Abspannungen und dgl. keine Stolpergefahr für Personen gegeben ist.
    • Eine mit der Ersten Hilfeleistung vertraute Person, versehen mit den nötigen Hilfsmitteln, muss während der Veranstaltung anwesend und erreichbar sein.
      Anmerkung: Der Zugang zum Ärztezimmer im Erdgeschoss kann bei Bedarf über den Portier erfolgen.
    • Rollstuhlfahrer sind vor Beginn der Veranstaltung darüber zu informieren, wo sich der – für sie vorgesehene – Ausgang und das für Rollstuhlfahrer geeignete WC befinden.
    • Sämtliche Dekorationsmaterialien sowie Plakate, Tafeln, Aufhänger, Schilder und dgl. müssen mindestens der Klassifizierung schwerbrennbar, schwachqualmend (Q1) und nichttropfend (Tr1) gemäß der ÖNORM A 3800-1 bzw. der ÖNORM B 3822 entsprechen.
    • Die Bestimmungen des Wiener Jugendschutzgesetzes LGBl. Nr. 17/2002 i.d.g.F. sind einzuhalten.
    • Gemäß § 4 des Wiener Veranstaltungsstättengesetzes 1978, LGBl. Nr. 4 i.d.g.F. alle Verkehrswege stets gefahrlos begehbar sein müssen, insbesondere sind sie von Langerungen, Verstellungen, Stolpergefahren und dergleichen freizuhalten.

 

16. BRANDSCHUTZORDNUNG

Die Brandschutzordnung des Bürohauses CATAMARAN wurde zur Kenntnis genommen.
Brandschutzordnung – pdf-Datei, .1,28 MB

17. HAFTUNG

Der Vertragspartner trägt das gesamte Risiko der von ihm durchgeführten Veranstaltung. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden – auch Folgeschäden – die von ihm, durch von ihm beauftragte oder beschäftigte Personen, von seinen Bevollmächtigten sowie von seinen Besuchern, Gästen – zu wessen Nachteil auch immer – verursacht werden. Dies gilt insbe­sondere

  • für Schäden am Gebäude und Inventar infolge der Veranstaltung
  • für Beschädigungen beim Einbringen von Gegenständen sowie bei von ihm durchge­führte oder von ihm an Dritte beauftragte Auf- und Abbauarbeiten
  • für alle Folgen, die sich aus dem Überschreiten der vereinbarten Besucherhöchstzahl ergeben
  • für Schäden, die sich aus verspäteter oder vertragswidriger Räumung ergeben.

ÖVV haftet ausschließlich für Schäden, die sie oder eine Person, für die sie einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat. Die Haftung der ÖVV ist auch bei grober Fahrlässigkeit begrenzt mit dem Ersatz de positiven Schadens, sodass insbesondere der Ersatz des entgangenen Gewinns oder von Folgeschäden stets ausgeschlossen ist. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit der ÖVV.
Für Gegenstände aller Art (auch Maschinen, Geräte etc.), die vom Vertragspartner, seinen Beschäftigten, Beauftragten, Besuchern oder Gästen in die Räumlichkeiten der ÖVV einge­bracht werden, wird keine wie auch immer geartete Haftung, insbesondere auch nicht für Diebstahl, übernommen. Alle Gefahren gehen zu Lasten des Vertragspartners. Bewachung wird von der ÖVV nicht gestellt.

18. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Allfällige Rechtsgebühren trägt der Vertragspartner.
Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzun­gen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf die Schrifterfordernis.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) – pdf-Datei, 160 KB

 

Online-Streitschlichtung

VerbraucherInnen haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitschlichtungsplattform der EU zu richten: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE

Impressum

Medieninhaber und Herausgeber:
ÖGB-Vermögensverwaltungsgesellschaft m.b.H.
Johann-Böhm-Platz 1
1020 Wien

FN 91853d
Sitz Wien
Handelsgericht Wien
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E-Mail: veranstaltungszentrum@oegb.at

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Anmerkung: Das österreichische E-Commerce-Gesetz vom 21.12.2001 schließt lt. §17 eine Verantwortung für Fremdlinks so lange aus, so lange der Anbieter keine Kenntnis von einer „rechtswidrigen Tätigkeit“ des Fremdanbieters hat. Da wir nicht alle eingelinkten Websites ständig im Auge behalten können, bitte wir Sie, uns über allfällige „rechtswidrigen Tätigkeiten“ auf von uns eingelinkten Sites zu informieren.

 

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