ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Seminar- und Veranstaltungszentrum CATAMARAN
Externe Vermietung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Vertragsverhältnisse zwischen der ÖGB-Vermögensverwaltungsgesellschaft m.b.H. (im Folgenden kurz ÖVV genannt) und dem Vertragspartner anzuwenden, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.

1.NUTZUNG
Die Räume und Flächen werden entsprechend den getroffenen Vereinbarungen zur Verfü-gung gestellt. Sie dürfen nur gemäß den getroffenen Vereinbarungen vom dazu Berechtigten und nur zur vereinbarten Zeit und ausschließlich zum vereinbarten Zweck benutzt werden. Die Nutzung erfolgt in alleiniger Verantwortung des Vertragspartners.
Im Seminar- und Veranstaltungszentrum CATAMARAN besteht Rauchverbot!
Die Hausordnung ist einzuhalten.
Sämtlich zur Verfügung gestellte Räume, Flächen usw. sind widmungsgemäß, sorgsam und pfleglich zu behandeln.

2.RESERVIERUNG
Die Reservierung bzw. Anmietung von Räumlichkeiten der ÖVV hat schriftlich unter Ver-wendung eines vom Veranstaltungsmanagement aufgelegten Formulars bzw. über das interne Reservierungssystem zu erfolgen. Alle weiteren mit der Vermietung zusammenhängenden Vereinbarungen über besondere Anforderungen an den Veranstalter, Kostentragung etc. sind ebenfalls schriftlich zu treffen.
Die Bereitstellung der Räumlichkeiten erfolgt ausschließlich in der Reihenfolge der eingelangten Reservierungen.

3.NUTZUNGSZEITEN
Die Nutzungszeiten der Seminar- und Veranstaltungsräumlichkeiten sind:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag nach Vereinbarung
Die gemieteten Räumlichkeiten stehen dem Vertragspartner nur während der vereinbarten Zeit zur Verfügung, eine darüberhinausgehende Nutzung ist gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

4.LEISTUNGEN DER ÖVV, ENTGELT
Die von der ÖVV zu erbringende Leistung ist im jeweils im Vertragszeitpunkt gültigen "Tarif" näher präzisiert. Vorbehaltlich der Index-Anpassung (VPI 2020 = 100) per 01. Jänner jedes Jahres.
Alle Saalmietpreise beinhalten folgende Leistungen:

Bei einem Entgelt von mehr als € 15.000,-- hat der Vertragspartner die Vergebührungskosten zu entrichten.

Für Auf- und Abbautage werden 50 % des Miettarifs verrechnet.
Eine Blockzeit von mehr als 4 Stunden gilt als ganzer Tag. Als halber Tag gilt eine Blockzeit bis maximal 4 Stunden.
Der Halbtagestarif kann nur am ersten und letzten Tag einer mehrtägigen Veranstaltung bzw. für Halbtagesveranstaltungen zur Anwendung kommen.
Wird der Raum bei einer Halbtagesmiete länger als 4 Stunden genutzt, tritt automatisch der Ganztagestarif in Kraft.

Sonstige Kosten wie z.B. für zusätzliche technische Ausstattung, Personalkosten außerhalb der normalen Nutzungszeiten oder Verpflegungs- und Bewirtungskosten, sind vom Vertragspartner selbst zu tragen.

5.ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (USt), derzeit 20 %.
Rechnungen sind - sofern sie kein anderes Fälligkeitsdatum enthalten - innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 4 Prozentpunkten (gültig für Verbraucher) bzw. 9,2% (für Unternehmer) gem. § 456 UGB über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank verrechnet.

6.HAFTUNG
Der Vertragspartner trägt das gesamte Risiko der von ihm durchgeführten Veranstaltung. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden – auch Folgeschäden – die durch ihn, durch von ihm beauftragte oder beschäftigte Personen, von seinen Bevollmächtigten sowie durch seine Besucher, Gäste – zu wessen Nachteil auch immer – verursacht werden. Dies gilt insbesondere

Die ÖVV haftet ausschließlich für Schäden, die sie oder eine Person, für die sie einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat. Die Haftung der ÖVV ist auch bei grober Fahrlässigkeit auf den Ersatz des positiven Schadens beschränkt, sodass insbesondere der Ersatz von entgangenem Gewinn oder von Folgeschäden stets ausgeschlossen ist. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit der ÖVV.
Für Gegenstände aller Art (auch Maschinen, Geräte etc.), die vom Vertragspartner, seinen Beschäftigten, Beauftragten, Besuchern oder Gästen in die Räumlichkeiten der ÖVV eingebracht werden, wird keine wie auch immer geartete Haftung, insbesondere auch nicht für Diebstahl, übernommen. Alle Gefahren gehen zu Lasten des Vertragspartners. Eine Bewachung wird von der ÖVV nicht gestellt.

7.BESTELLERHAFTUNG
Sofern der Besteller der Leistung der ÖVV nicht mit dem von ihm genannten Vertragspartner ident ist, übernimmt der Besteller zur ungeteilten Hand mit dem von ihm genannten Vertragspartner die Haftung als Mitschuldner für alle Ansprüche der ÖVV aus dieser Bestel-lung und verpflichtet sich, die Forderungen der ÖVV über Aufforderung aus eigenem zu erfüllen.
Diese Verpflichtung besteht auch für den Fall, dass der Besteller nicht berechtigt war, für den Vertragspartner Verträge abzuschließen.

8.BEREITSTELLUNG VON ERSATZRÄUMLICHKEITEN
Die ÖVV kann dem Vertragspartner eine adäquate Ersatzräumlichkeit (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, insbesondere wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
Eine sachliche Rechtfertigung liegt beispielsweise vor, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind) oder andere wichtige betriebliche Maßnahmen oder Ereignisse diesen Schritt erforderlich machen.
Allfällige Mehrkosten für Ersatzräumlichkeiten gehen zu Lasten der ÖVV.

9.GETRÄNKE UND VERPFLEGUNG
Sofern nicht anders vereinbart, werden Getränke, Verpflegung bzw. sonstige Leistungen direkt vom Caterer - dem Vertragspartner - in Rechnung gestellt.

10.EINBRINGUNG VON GEGENSTÄNDEN
Gegenstände, gleich welcher Art, dürfen nur nach vorheriger Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern eingebracht werden. Über die Zeit und Art der Anlieferung sowie eine allfällige Lagerung ist das Einvernehmen herzustellen.

11.TECHNIKARBEITEN
Sind für Veranstaltungen technische Arbeiten durch Fremdfirmen erforderlich, so werden die anfallenden Kosten zum Selbstkostenpreis an den Vertragspartner weiterverrechnet. Wird die Fremdfirma direkt vom Vertragspartner beauftragt, so darf die Fremdfirma nur mit Genehmigung der ÖVV arbeiten bzw. Änderungen am Eigentum der ÖVV vornehmen.

12.ABGABEN UND GEBÜHREN
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Vertragspartner für die Anmeldung und die Abfuhr aller Abgaben und Gebühren (insbesondere auch für die Anmeldung bei der AKM) verantwortlich. Sollte die ÖVV für solche Zahlungen direkt in Anspruch genommen werden, hat der Vertragspartner die ÖVV schad- und klaglos zu halten.

13.STORNOBEDINGUNGEN
Der Vertragspartner kann vom Vertrag durch einseitige schriftliche Erklärung unter folgenden Stornobedingungen zurücktreten:

14.RÜCKTRITT DURCH DIE ÖVV
Die ÖVV ist berechtigt, unbeschadet ihres Entgeltanspruches, vom Vertrag zurückzutreten, wenn

Dem Vertragspartner stehen in diesen Fällen keine wie immer gearteten Ansprüche gegenüber der ÖVV zu.
Bei einem Rücktritt der ÖVV aus einem der in diesem Punkt nicht angeführten Gründe, kommen die Stornobedingungen gemäß Punkt 13 dieser Vereinbarung entsprechend zur Anwendung.

15.ANWESENHEITSPFLICHT, ZUTRITTSRECHT
Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass er oder eine von ihm bevollmächtigte Person während der Dauer der Nutzung anwesend ist.
Amtlichen Kontrollorganen, Behördenvertretern sowie Mitarbeitern und Vertretern der ÖVV ist jederzeit der Zutritt zu den vertragsgegenständlichen Räumlichkeiten zu gestatten.

16.Behördliche Vorgaben – Wiener Veranstaltungsgesetz – die durch den Veranstalter einzuhalten sind:

17.BRANDSCHUTZORDNUNG
Die Brandschutzordnung des Bürohauses CATAMARAN wurde zur Kenntnis genommen. Diese ist auf der Homepage des Seminar- und Veranstaltungszentrums CATAMARAN abrufbar.

18.SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Allfällige Rechtsgebühren trägt der Vertragspartner.
Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schrifterfordernis.

19.SALVATORISCHE KLAUSEL
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder aber unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihren übrigen Vertragspunkten unberührt.

Online-Streitschlichtung
Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitschlichtungsplattform der EU zu richten:
https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen.

Alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe und Formulierungen beziehen sich auf Personen aller Geschlechter. Wir legen Wert auf Gleichbehandlung und Vielfalt.