Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) Seminar- und Veranstaltungszentrum CATAMARAN (Externe Vermietung)

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Vertragsverhältnisse zwischen der ÖGB-Vermögensverwaltungs GmbH (im Folgenden kurz ÖVV genannt) und dem Vertragspartner anzuwenden, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.

1. BENÜTZUNG

Die Räume und Flächen werden entsprechend den getroffenen Vereinbarungen zur Verfü­gung gestellt. Sie dürfen nur gemäß den getroffenen Vereinbarungen vom dazu Berechtigten und nur zur vereinbarten Zeit sowie ausschließlich zum vereinbarten Zweck verwendet wer­den. Die Benützung erfolgt unter ausschließlicher Verantwortlichkeit des Vertragspartners.
Im Seminar- und Veranstaltungszentrum CATAMARAN besteht Rauchverbot!
Die Hausordnung ist einzuhalten.

2. RESERVIERUNG

Die Reservierung bzw. Vermietung von Räumlichkeiten der ÖVV hat schriftlich unter Ver­wendung eines vom Veranstaltungsmanagement aufgelegten Formulars bzw. über das interne Reservierungssystem zu erfolgen. Auch alle anderen mit der Vermietung zusam­menhängende Vereinbarungen über besondere Anforderungen an den Veranstalter, Kos­tentragung usw. sind schriftlich zu treffen.
Die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten erfolgt ausschließlich in der Reihenfolge der eingelangten Reservierungen.

3. BENÜTZUNGSZEITEN

Die Benützungszeiten der Seminar- und Veranstaltungsräumlichkeiten sind:
Montag bis Donnerstag, 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Freitag, 08:00 bis 18:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertags nach Vereinbarung
Gemietete Räumlichkeiten stehen dem Vertragspartner nur während der vereinbarten Zeit zur Verfügung, eine darüber hinausgehende Nutzung ist gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

4. LEISTUNGEN DER ÖVV, ENTGELT

Die von der ÖVV zu erbringende Leistung ist im jeweils im Vertragszeitpunkt gültigen „Tarif“ näher präzisiert. Vorbehaltlich der Index-Anpassung (VPI 2005 = 100) per 01. Jänner jedes Jahres.
Alle Saalmietpreise beinhalten folgende Leistungen:

Bei einem Entgelt von mehr als € 15.000,– hat der Mieter die Vergebührungskosten zu entrichten.

Für Auf- und Abbautage werden 50% des Miettarifes verrechnet.
Eine Blockzeit von mehr als 4 Stunden gilt als ganzer Tag. Als halber Tag gilt eine Blockzeit bis maximal 4 Stunden.
Der Halbtages-Tarif kann nur am ersten und letzten Tag einer mehrtägigen Veranstaltung bzw. für Halbtags-Veranstaltungen zur Anwendung kommen.
Wird bei einer Halbtagesmiete der Raum länger als 4 Stunden benutzt, tritt automatisch der Ganztagestarif zur in Kraft.
Sonstige Kosten, wie z.B. für zusätzliche technische Ausstattung, Personalkosten außerhalb der normalen Benützungszeiten oder Verpflegungs- und Bewirtungskosten, sind vom Vertragspartner selbst zu tragen.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen USt, derzeit 20 %.
Rechnungen sind – sofern sie nicht einen anderen Fälligstellungstermin enthalten – innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 4 Prozent-Punkten über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank verrechnet.

6. BESTELLERHAFTUNG

Sofern der Besteller der Leistung der ÖVV nicht mit dem von ihm genannten Vertragspartner ident ist, übernimmt der Besteller zur ungeteilten Hand mit dem von ihm genannten Vertragspartner die Haftung als Mitschuldner für alle Ansprüche der ÖVV aus dieser Bestel­lung und verpflichtet sich, die Forderungen der ÖVV über Aufforderung aus eigenem zu erfüllen.
Diese Verpflichtung besteht auch für den Fall, dass der Besteller nicht berechtigt war, für den Vertragspartner Verträge abzuschließen.

7. BEISTELLUNG VON ERSATZRÄUMLICHKEITEN

Die ÖVV kann dem Vertragspartner eine adäquate Ersatzräumlichkeit (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, insbesondere wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind) oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen bzw. Ereignisse diesen Schritt bedingen.
Allfällige Mehraufwendungen für die Ersatzräumlichkeiten werden von der ÖVV getragen.

8.  GETRÄNKE UND VERPFLEGUNG

Falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde, werden die Getränke bzw. die Verpflegung vom ansässigen Caterer der Liegenschaft gemäß dem tatsächlichen Verbrauch bzw. der erfolgten Bestellung direkt vom Caterer in Rechnung gestellt.

9. EINBRINGEN VON GEGENSTÄNDEN

Sachen, welcher Art auch immer, dürfen nur nach vorheriger Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern eingebracht werden. Über die Zeit und Art der Anlieferung sowie einer all­fälligen Lagerung ist das Einvernehmen herzustellen.

10.  TECHNIKARBEITEN

Sind für Veranstaltungen technische Arbeiten von Fremdfirmen erforderlich, so werden die entstehenden Kosten dem Veranstalter zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet. Falls die Fremdfirma direkt vom Vertragspartner beauftragt wird, darf die Fremdfirma nur mit Genehmigung der ÖVV arbeiten bzw. Änderungen am ÖVV-Eigentum vornehmen.

11.  ABGABEN UND GEBÜHREN

Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist für die Anmeldung und das Abführen aller Abgaben und Gebühren (insbesondere auch die Anmeldung bei der AKM) der Vertragspartner ver­antwortlich. Sollte die ÖVV direkt für solche Zahlungen in Anspruch genommen werden, hat sie der Vertragspartner schad- und klaglos zu halten.

12.  STORNOBEDINGUNGEN

Der Vertragspartner kann vom Vertrag durch einseitige schriftliche Erklärung zu den nachfolgenden Stornobedingungen zurücktreten:

13.  RÜCKTRITT DURCH DIE ÖVV

Die ÖVV ist, unbeschadet ihres Entgeltanspruches, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn

Dem Vertragspartner erwachsen in solchen Fällen keine wie immer gearteten Ansprüche gegenüber der ÖVV.
Bei gerechtfertigtem Rücktritt kommen die Stornobedingungen analog zur Anwendung.

14. ANWESENHEITSPFLICHT, ZUTRITTSRECHT

Der Vertragspartner hat während der Dauer der Benützung dafür zu sorgen, dass er selbst oder ein Bevollmächtigter anwesend und erreichbar ist.
Amtlichen Kontrollorganen, Behördenvertretern sowie Mitarbeitern und Vertretern der ÖVV ist der Zutritt zu den vertragsgegenständlichen Räumen stets zu ermöglichen.

15. Behördliche Vorgaben – Wiener Veranstaltungsgesetz – die durch den Veranstalter einzuhalten sind:

16. BRANDSCHUTZORDNUNG

Die Brandschutzordnung des Bürohauses CATAMARAN wurde zur Kenntnis genommen.
Brandschutzordnung – pdf-Datei, .1,28 MB

17. HAFTUNG

Der Vertragspartner trägt das gesamte Risiko der von ihm durchgeführten Veranstaltung. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden – auch Folgeschäden – die von ihm, durch von ihm beauftragte oder beschäftigte Personen, von seinen Bevollmächtigten sowie von seinen Besuchern, Gästen – zu wessen Nachteil auch immer – verursacht werden. Dies gilt insbe­sondere

ÖVV haftet ausschließlich für Schäden, die sie oder eine Person, für die sie einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat. Die Haftung der ÖVV ist auch bei grober Fahrlässigkeit begrenzt mit dem Ersatz de positiven Schadens, sodass insbesondere der Ersatz des entgangenen Gewinns oder von Folgeschäden stets ausgeschlossen ist. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit der ÖVV.
Für Gegenstände aller Art (auch Maschinen, Geräte etc.), die vom Vertragspartner, seinen Beschäftigten, Beauftragten, Besuchern oder Gästen in die Räumlichkeiten der ÖVV einge­bracht werden, wird keine wie auch immer geartete Haftung, insbesondere auch nicht für Diebstahl, übernommen. Alle Gefahren gehen zu Lasten des Vertragspartners. Bewachung wird von der ÖVV nicht gestellt.

18. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Allfällige Rechtsgebühren trägt der Vertragspartner.
Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzun­gen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf die Schrifterfordernis.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) – pdf-Datei, 160 KB

Online-Streitschlichtung

VerbraucherInnen haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitschlichtungsplattform der EU zu richten: https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE